AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für «Unterwegs-mit-der-Reporterin»-Expeditionen.

Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Teilnehmer:innen einer «Unterwegs-mit-der-Reporterin»-Expedition und Esther Banz als deren Veranstalterin.

Anmeldebedingungen
Mit dem Abschicken des ausgefüllten elektronischen Anmeldeformulars und der damit verbundenen vorbehaltlosen Annahme der AGB geben die Teilnehmer:innen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Expedition-Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit dem Empfang der Anmeldung durch die Veranstalterin zustande, welche diesen per E-Mail bestätigt.

Die Veranstalterin reserviert den Platz in der Expeditionsgruppe definitiv und stellt Rechnung.

Provisorische Anmeldungen werden nur ausnahmsweise und zeitlich befristet angenommen. Sie begründen keinen Vertrag und sind für beide Parteien unverbindlich.
Sobald die Mindestanzahl an Teilnehmer:innen erreicht ist, bestätigt die Veranstalterin, dass die Expedition durchgeführt wird.

Pflichten der anmeldenden Person
Die anmeldende Person ist dafür besorgt, dass alle von ihr aufgeführten Teilnehmenden sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllen und diese AGB anerkennen. Sie haftet auch für die Bezahlung der Kosten der Teilnehmenden.

Zahlungsbedingungen
Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Ist der Rechnungsbetrag 10 Tage vor Beginn der Expedition noch ausstehend, ist die Veranstalterin ohne Weiteres berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.– pro Person zu verrechnen.

Anforderungen
Bei jeder Reise sind die physischen Anforderungen erwähnt. Teilnehmer:innen müssen in der Lage sein, die Bedingungen zu bewältigen. Bestehen vor der Expedition gesundheitliche Beeinträchtigungen, muss vorgängig mit dem Hausarzt / der Hausärztin die Teilnahme abgeklärt werden.

Programmänderungen
Die Veranstalterin ist verpflichtet, die Teilnehmer:innen über Programmänderungen so bald als möglich zu informieren.

Bei erheblichen Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes vor Beginn der Expedition – die beispielsweise den Zweck oder den Charakter der Expedition oder das Expeditionsziel betreffen – können die Teilnehmer:innen innerhalb von 5 Tagen ab der Mitteilung durch die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten. Sie erhalten bereits geleistete Zahlungen erstattet.

Annullation

a) Falls Teilnehmer:innen eine Reise absagen
Falls Teilnehmer:innen eine Expedition absagen, entstehen folgende Annullationskosten zu ihren Lasten in Prozenten des Gesamtbetrags:

bis 21 Tage vor Abreise: 50%
20 bis 1 Tag/e vor Abreise: 90%
am oder nach dem Abreisetag: 100%

Annullieren Teilnehmer:innen eine Expeditionsteilnahme, haben sie dies der Veranstalterin möglichst rasch per Email mitzuteilen. Die Annullation ist bindend. Für die Bemessung der Rückerstattung gilt das Datum des Empfangs der Annullation bei der Veranstalterin. Es bestehen keine weiter gehenden Ansprüche.

b) Falls die Veranstalterin annulliert
Ist die Mindestgruppengrösse bis zu dem in der Ausschreibung festgesetzten Datum nicht erreicht, wird die Expedition abgesagt. Die Teilnehmenden erhalten die bis dahin für die Expedition einbezahlten Beträge vollumfänglich zurück. Es bestehen keine weiter gehenden Ansprüche. Bei Ereignissen höherer Gewalt (politische Unruhen, Streiks, Umwelt- und Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen etc.) kann die Veranstalterin die Reiseveranstaltung kurzfristig absagen. Die bis dahin einbezahlten Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet. Es bestehen keine weiter gehenden Ansprüche.

Führen die vorgenannten Gründe zu einem Expeditionsabbruch, werden die nicht bezogenen Leistungen zurückerstattet, sofern und soweit die Veranstalterin diese den Leistungserbringer:innen nicht trotzdem zu bezahlen hat. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.

Versicherungen
Versicherungen sind Sache der Teilnehmer:innen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmer:innen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen im Zusammen- hang mit «Unterwegs mit der Reporterin»-Expeditionen ist – abgesehen von zwingenden gesetzlichen Ausnahmen – der Sitz der Veranstalterin (Zürich).

Änderungen der AGB
Die Veranstalterin ist berechtigt, diese AGB jederzeit einseitig zu ändern. Für die Teilnehmer:innen gilt die jeweilige Fassung bei Vertragsabschluss.

Fassung: März 2023